ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Achtung: Es werden die jeweils für Hamburg (2G / 2G+ / 3G) gültigen Zugangsbeschränkungen lt. Infektionsschutzgesetz angewandt (sofern vorhanden).

1. Allgemeines
Veranstalter des MS ARTVILLE Festivals ist der Kunstfelder e.V. (im Nachfolgenden auch „wir“), eingetragen beim Amtsgericht Hamburg im Vereinsregister unter der Nummer VR 22734, registriert beim Finanzamt Hamburg unter der UstIDNr. DE313223086.

Anschrift und Kontaktmöglichkeit
Kunstfelder e.V., Alte Schleuse 23, 21107 Hamburg
Email: info@kunstfelder-ev.de Gerichtsstand ist Hamburg.

Mit dem Erwerb eines Festivaltickets akzeptiert der*die Erwerber*in die hier niedergeschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Kaufvertrag
Durch den Kauf von Eintrittskarten oder damit zusammenhängender Leistungen kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem*der Käufer*in und dem Veranstalter Kunstfelder e.V. zustande.
Das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss seitens des*der Kund*in erfolgt durch die korrekte Eingabe und Absendung aller notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung und zum Versand der Karten bzw. bei Überweisungen durch den Eingang der Zahlung bei der Konzertkasse (Vorkasse). Nachträgliche Änderungen bzw. Korrekturen der Angaben sind mitteilbar unter der Emailadresse info@msartville.de anzugeben.
Das im Fernabsatzgesetz geregelte generelle zweiwöchige Widerrufs- oder Rückgaberecht kann nach §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB keine Anwendung finden, da es sich bei dem Festivalticket um eine Vermittlung von Dienstleistungen aus den Bereichen Freizeitgestaltung und Unterbringung handelt, somit ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag dieses Festivaltickets ausgeschlossen. Siehe Entscheidung des Amtsgerichtes München vom 02.12.2005, Aktenzeichen: 182 C 26144/05.
Die Zahlung des Gesamtpreises ist sofort und ohne Abzüge nach Abgabe bzw. Absendung der Bestellung fällig.
Die angebotenen Preise für die Eintrittskarten sind Endpreise inklusive Vorverkaufsgebühr, sowie inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungen, die nicht per Überweisung, Lastschrift oder bar erfolgen, können zusätzliche Gebühren anfallen.
Bei Überweisungen aus dem Ausland übernimmt der*die Besteller*in sämtliche Überweisungsgebühren.
Alle Tickets enthalten einen sogenannten QR-Code mit einer individuellen Ticketnummer. Der Einlass wird einmalig je QR-Code bzw. der darin codierten Ticketnummer gewährt. Der Code ist daher – wie Bargeld – an einem sicheren Ort aufzubewahren und gilt als verbindlicher Berechtigungsnachweis.
Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Verstöße und Betrugsversuche werden in jedem Fall strafrechtlich verfolgt.

3. Rückerstattung
Sollte wider Erwarten die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesetzt werden, kann der*die Käufer*in die Eintrittskarte innerhalb von 6 Wochen an den Veranstalter zurückgeben. In diesem Fall erstattet der Veranstalter nur den Nennwert der Eintrittskarte zurück, wenn die Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben wurde.
In allen anderen Fällen (u. a. Programmänderungen, Witterung, Verlust der Eintrittskarte, verdeckte Sicht…) besteht kein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten.

Es werden die jeweils für Hamburg (2G / 2G+ / 3G) gültigen Zugangsbeschränkungen angewandt (sofern vorgeschrieben). Jede*r Besucher*in ist für die Erfüllung vor Zutritt selbst verantwortlich und hat entsprechende Nachweise beim Betreten des Festivalgeländes vorzulegen.
Änderungen, auch kurzfristige am IfSG sind kein Rückerstattungsgrund.

3. Programmgestaltung
Die inhaltliche Verantwortung für die Musikdarbietungen liegt allein bei den jeweiligen Künstler*innen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit ohne vorherige Ankündigung das komplette Programm (inklusive Einlasszeiten und Programmfolge) zu ändern.
Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzl. Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wider.
Während der Programmdarbietungen besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hörschäden. Jede*r, der sich rechtmäßig auf dem Gelände aufhält hat selbst für geeigneten Hörschutz zu sorgen.

4. Ton- und Filmaufnahmen
Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind ausschließlich zum privaten Gebrauch erlaubt.
Die unerlaubte Veröffentlichung von Aufnahmen auftretender Künstler*innen kann strafrechtliche Folgen haben.
Der Kunstfelder e.V. lehnt bei Verstößen gegen diese Regelung jegliche Haftung ab.

Bildrechte: Der*die Besucher*in räumt dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Der*die Besucher*in erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Der*die Besucher*in hat keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragte Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen er zu erkennen ist.

5. Festivalgelände
Der Zutritt zu allen dem Festival zugehörigen Flächen erfolgt auf eigene Gefahr.
Der*die Festivalbesucher*in hält sich an die Festivalordnung. Nichtbeachtung kann zum Verweis des Festivals führen.
Der Zutritt erfolgt ausschließlich mit den an der Festivalkasse gekauften oder gegen Entwertung der Eintrittskarten erhaltenen Eintrittsbändchen und nur über die offiziellen Einlasspunkte. Nur mit dem Eintrittsbändchen ist erneuter Eintritt auf das Gelände möglich.
Sich auf dem Festivalgelände aufhaltende Personen, ohne gültiges Eintrittsband werden des Geländes verwiesen.
Der Ordnungsdienst führt am Eingang und entlang dem Festivalareal, sowie auf dem Parkplatz während der gesamten Dauer der Veranstaltung Einlass- und Sicherheitskontrollen durch. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
Der Ordnungsdienst ist befugt, stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen vorzunehmen.
Das Recht, den Eintritt zu verwehren, bleibt dem Veranstalter jederzeit, ohne Angabe von Gründen vorbehalten. Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, spitzen, sperrigen, gefährlichen und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen ist generell untersagt. Alkoholfreie Getränke in Kunststoffgefäßen sind in geringen Mengen bis 2 Liter erlaubt. Bei Nichtbeachtung kann der Eintritt verwehrt oder ein Verweis vom Festivalgelände ausgesprochen werden. Der Ermessensspielraum liegt allein beim Veranstalter.
Müll ist auf dem gesamten Gelände in den dafür bereitgestellten Behältern zu entsorgen.
In den Innenflächen ist das Rauchen generell untersagt.
Das Festival findet größtenteils im Freien statt. Unterstellmöglichkeiten bestehen nur für einen Teil der Gäst*innen.

6. Jugendschutz
Der Veranstalter orientiert sich am Jugendschutzgesetz.
Kindern unter Jugendlichen unter 14 Jahren kann der Eintritt zum Festivalgelände verwehrt werden, wenn diese nicht von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Eltern haften für Ihre Kinder und sind ihnen gegenüber auf dem gesamten zugehörigen Areal aufsichtspflichtig.

7. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für während der Veranstaltung verloren gegangener oder gestohlener Gegenstände.
Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8. Wirksamkeit der AGB, Datenschutz und Anwendbares Recht
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.

Datenschutz
Wir halten uns an die in Deutschland gültigen Datenschutzgesetze. Die Angaben des*der Käufer*in werden nur diesem Rahmen erhoben und ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt.
Des Weiteren gilt unsere allgemeine Datenschutzerklärung.

Anwendbares Recht
Auf das zwischen dem Kunstfelder e.V. und dem*der Käufer*in geschlossene Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

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